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Das neue Energielabel für Geschirrspüler

Wer sich eine Spülmaschine kaufen möchte, geht mit verschiedenen Fragen ins Fachgeschäft: Wie hoch ist der Wasser- und Energieverbrauch? Wie ist die Geräuschentwicklung und wie lange ist die Programmdauer im Vergleich zu anderen Spülmaschinen? Antworten auf diese Fragen liefert das neue Energielabel. Es gehört auf Elektrogeräte, wie Rokitta’s Rostschreck in die Geschirrspülmaschine. Seit März 2021 müssen Elektrogeräte allerdings mit neuen Labeln ausgestattet sein. Was sich bei ihnen im Vergleich zum Vorgänger geändert hat? Wir klären auf.

 

Dass Elektrogeräte mit Energielabeln gekennzeichnet werden müssen, ist nicht neu. Diese Regelung gibt es schon seit den 90er Jahren. Beim neuen EU-Label bleibt zwar das grundsätzliche Erscheinungsbild gleich, aber eine Änderung springt sofort ins Auge: Die Plus-Klassen sind weg. Die neue Energieeffizienzskala reicht jetzt nur noch von A bis G und nicht mehr wie bisher oft von A+++ bis D. Damit löst beim Geschirrspüler die Energieeffizienzklasse A die Klasse A+++ als beste Klasse ab. Geblieben sind die Farben von grün (beste Energieeffizienzklasse) bis rot (schlechteste Energieeffizienzklasse).

Die neue Kennzeichnung macht es den Kunden einfacher, die Energieeffizienz realistisch einschätzen zu können.

 

Ebenfalls neu ist die Angabe des Energie- und Wasserbrauchs: Grundlage für die neue Bestimmung der Energieeffizienzklassen ist das Sparprogramm „Eco“, dass alle Geschirrspüler haben müssen. Der Stromverbrauch wird pro 100 Spülzyklen angegeben, der Wasserverbrauch pro Einzelzyklus − und nicht mehr jeweils pro Jahr.

Ein weiterer Punkt, der nicht zu verachten und vielen sehr wichtig ist, ist die Geräuschentwicklung. Die wird ebenfalls auf dem Energielabel in den Klassen A – D angegeben. Ein A bekommt die Spülmaschine, die leiser als 39 Dezibel ist – ein D bekommt die Spülmaschine, die bei 51 Dezibel oder darüber liegt. Nur zum Vergleich: Eine Waschmaschine bekommt ein A, wenn sie leiser als 73 Dezibel schleudert.

 

Gleichzeitig mit der neuen Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung für Geschirrspüler hat die Europäische Kommission auch eine neue Ökodesign-Verordnung erlassen. Am wichtigsten ist hier der Punkt der Ressourceneffizienz. Damit soll die Nutzung der Geräte verlängert und das Recycling verbessert werden. Dazu gehört unter anderem, dass Ersatzteile wie Motoren, Umwälz- und Ablaufpumpen, Heizkörper, Heizelemente und Druckschalter bis mindestens sieben Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen des Gerätes zur Verfügung stehen müssen. Türscharniere und -dichtungen, andere Dichtungen, Sprüharme, Ablauffilter, Geschirrkörbe und Kunststoffzubehör wie Besteckkörbe und Deckel müssen sogar zehn Jahre lang erhältlich sein.

 

Wussten Sie eigentlich,

  • dass etwa 70 Prozent der deutschen Haushalte im Jahr 2020 über einen Geschirrspüler verfügten?
  • dass fast 50 Prozent der Geschirrspüler über ein Energiesparprogramm verfügt, das bei einem Drittel der Verbraucher häufig bis immer zum Einsatz kommt?
Das neue Energielabel für Geschirrspüler